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Katastrophenfonds

Für Wege, die nach Lawinenabgängen, Gewittern, Hagelschlag, Überschwemmungen, etc. zerstört werden, können aus dem so genannten Katastrophenfonds des Hauptvereins Beihilfen bis zu 50 % der Gesamtkosten gewährt werden (Wanderwege 50 %, befahrbare Wege 40 %).

Derartige Schäden sind umgehend der Abteilung Hütten und Wege zu melden (inkl. einer geschätzten Schadenssumme).
Nach Eingang der Originalrechnungen inkl. Original-Zahlungsnachweisen in der Abteilung Hütten und Wege wird der Betrag auf das Sektionskonto überwiesen.

Österreichischer Alpenverein | Olympiastraße 37, 6020 Innsbruck | T +43/512/59547 | E-Mail

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