Ansuchen um Grundsatzgenehmigungen für Hütten, Geschäftsstellen, Kletterzentren, Jugendräume und Jugendheime sowie Voranmeldung von allen Hüttenbaumaßnahmen mit Gesamtkosten ab EUR 73.000,- (Hütten) bzw. ab EUR 22.000,- (Geschäftsstellen) für das Folgejahr.
Gültigkeitsende der Mitgliedskarte des abgelaufenen Vereinsjahres - Ablauf des Versicherungsschutzes
1. Beitragsmahnung an Mitglieder - genauer Termin wird via Newsletter bekannt gegeben
Fälligkeit erste Rate Mitgliedsbeitragsakonto (Hauptvereinsanteil) laut § 10 der Satzung des Hauptvereins
Abgabe Berichte des Vorjahres, d.h. Hüttenbericht, Aktivitätenberichte (Jugend, Bergsport) und Finanzbericht
2. Beitragsmahnung an Mitglieder - genauer Termin wird via Newsletter bekannt gegeben
Fälligkeit zweite Rate Mitgliedsbeitragsakonto (Hauptvereinsanteil) laut § 10 der Satzung des Hauptvereins;
Stichtag zur Berechnung des Stimmrechts für die Hauptversammlung
Nachweis der Umsetzung geförderter Bauvorhaben (Hütten, Wege, Geschäftsstellen, Kletterzentren, Jugendräume und Jugendheime im laufenden Jahr
Start Septemberaktion - Mitgliedschaft für das restliche Vereinsjahr kostenlos Mitgliedervorteile können sofort in Anspruch genommen werden, wenn der Beitrag des Folgejahres bezahlt ist
Jahreshauptversammlung des Gesamtvereins: 21. Oktober 2023 in Kleinwalsertal
Schlussfrist Einreichtermin (den Landesreferent*innen für Hütten und Wege) für Ansuchen um Beihilfen und Darlehen für Hütten und Wege, Geschäftsstellen, Kletterzentren, Jugendräume und Jugendheime für das Folgejahr.
Beitragsvorschreibung an Mitglieder bzw. Hauptvorschreibung Folgejahr, genauer Termin wird via Newsletter bekannt gegeben.
Abrechnung von Beihilfen für Hütten und Wege, Geschäftsstellen, Kletterzentren, Jugendräume und Jugendheime für das laufende Jahr bei der Abteilung Hütten und Wege (ACHTUNG: abweichende Fristen bei manchen Bundesländern! Bitte bei zuständigen LandesreferentInnen für Hütten und Wege abklären). Einreichtermin für den/die LandesreferentIn für Hütten und Wege beim Hauptverein für Ansuchen um Beihilfen und Darlehen für Hütten und Wege, Geschäftsstellen, Kletterzentren, Jugendräume und Jugendheime für das Folgejahr.
Schlussabrechnung für Mitgliedsbeitragsanteile Hauptverein (Beitragsabrechnung) und Feststellung der Salden der Verrechnungskonten mit dem Hauptverein und Übermittlung dieser Kontoauszüge.
Genaues Prozedere wird via Newsletter bzw. via Aussendung bekanntgegeben
Eingabe aktueller Hüttendaten (Sommer- und Winterbewirtschaftungszeiten, Pächteränderungen, Änderungen der Versicherungssummen, etc.) im ePortal und ÖAV-Office.
Aktuelle Fortbildungstermine zum Thema Funktionärsausbildung finden Sie in der Akademie.
Weitere Ankündigungen des Hauptvereins finde Sie auf der Website alpenverein.at
Österreichischer Alpenverein | Olympiastraße 37, 6020 Innsbruck | T +43/512/59547 | E-Mail